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... aktuelle Hinweise ... Termine ... Veranstlatungen ...

 

10.06.     Bundesjugendspiele (alle Klassen)

15.06.      ZIRKUS - Projektwoche - bis 20.06.

                        Freitag,19.06.: Vorstellung 1 - geplant 16:00 h

                        Samstag, 20.06.: Vorstellung 2 - geplant 10.00 h

25.06.       Entlassung der Klasse 4 (9:00 h, Glück-auf-Halle)

26.06.        letzter Schultag Klassen 1, 2, 3 - Zeugnisausgabe

29.06.         SommerFERIEN ... bis zum 

 

Kontakt

Barbara(Grund)Schule.Katzwinkel   -   Knappenstraße 55a   -   57581 Katzwinkel (Sieg)

                                         info@bgskw.de     -      schulleitung@bgskw.de 

                                          Fon:     +49 (0)2741   8812

                                          Messenger "wire":   barbaragrundschule

Aufnahme in unsere Grundschule

 - ein Kind ist schulpflichtig und soll eingeschult werden

- ein Kind soll auf Wunsch der Eltern vor der Schulpflicht eingeschult werden ("Kann-Kind")

- Umzug in unseren Schulbezirk

- ein Kind wohnt in einem anderen Schulbezirk und soll aus besonderen Gründen bei uns beschult werden ("Gaschtschulverhältnis")

Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin per eMail oder per Telefon mit uns. Wir beraten Sie und führen die Formalitäten durch.   -   Zum Anmeldegespräch kommt mindestens ein/e Erziehungs-/Sorgeberechtigte/r MIT dem Kind. Bringen Sie bitte mit: Geburtsurkunde oder Pass oder Aufenthaltsgenehmigung UND den Impfausweis (Kontrolle des Masernschutzes).

Wenn erforderlich, dann bringen Sie bitte relevante zusätzliche Unterlagen mit (bspw. Sorgerechtsvereinbarung/-beschluss, Arztunterlagen wenn für den Schulalltag von Bedeutung)

Ein Anmeldegespräch dauert in der Regel etwa 20 min.

Spätestens im Mai des Schuljahres vor der Einschulung entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme des Kindes in die Grundschule zum kommenden Schuljahr. Zur Entscheidung herangezogen werden

a) persönliche Eindrücke des Kindes zum Entwicklungsstand,

b) die Empfehlung der Amtsärztlichen Untersuchung,

c) die Erfahrungen und Wahrnehmungen der Eltern,

d) die Entwicklungsberichte der besuchten KiTa.

 

Konzepte

     *   Werte & Regeln

     *   Konzept gegen (sexuelle) Gewalt 

     *   Steigerung der Rechtschreibkompetenz                                                                                                      (2026)

Grundlagen der Arbeit

Soziales Miteinander

Das intensive Miteinander von  Kindern, Eltern, Lehrkräften und  Mitarbeitenden ist die erste Säule unseres schulischen Zusammenlebens.  Das  ist festgeschrieben im Vertrag "Werte und Regeln". 

Der gegenseitige Austausch, eine offene und ehrliche Kommunikation aller Beteiligten im und am Alltag der Schule sind eine zweite unerlässliche Säule.

Die offene und sekundenschnelle Kommunikation untereinander regeln wir durch einen Messenger. Dieser ist ein geschlossenes System, nur registrierte Personen können teilnehmen. Die Informationen fließen auf direktem Weg zwischen der Personen oder aber über speziell eingerichtete Gruppen. Der Datenschutz ist selbstverständlich gewahrt. Die unmittelbare Kommunikation im persönlichen Gespräch ist natürlich auch ein andauerndes Angebot ... Kommunikation ist eine weitere unerlässliche Säule.

Unterstützt wird unsere Arbeit durch eine vierte Säule: die Schulsozialarbeit. Genutzt werden kann sie von allen Kindern, Eltern, Lehrkräften. Im Rahmen der absoluten Vertraulichkeit und Verschwiegenheit - beides eine Verpflichtung - können alle Beteiligten hier Hilfe und Unterstützung erfahren. Maßnahmen zur sozialen Kompetenz werden hier besonders fokussiert und trainiert.

Als fünfte Säule bieten wir in den Klassenstufen drei und vier - unterstützt vom Kreis Altenkirchen - Veranstaltungen an, die besonders das Thema Mobbing aufgreifen. Der direkte, zwischenmenschliche Kontakt und auch die verschiedenen Kanäle in den Medien werden aufgegriffen. Diese Maßnahmen führen die Kinder in die Thematik ein, lassen Grenzen erkennen, entwerfen Möglichkeiten zum Umgang und zur Reaktion, führen zur Vermeidung von Opfer- und Täterrollen.

Die sechste Säule bezieht die Kinder in ihrer Gesamtheit ein: Gemeinsamkeiten, Verschiedenartigkeit, Herkunft und Lebensumstände werden offen erspürt und erfahren. Durch Gespräche und Handlungen werden die Kinder für gegenseitiges Verständnis sensibilisiert und dazu ermuntert.

 

Unterricht

 Im Unterricht steht das soziale Miteinander in gegenseitiger Achtung und dem nötigen Respekt im Vordergrund. Jedes Kind kann sein eigenes Potential erfahren, nutzen und einbringen. Die individuellen Bedingungen jedes einzelnen Kindes sind stets im Fokus, damit die Lern- und Arbeitsangebote entsprechend genutzt werden können.

Die Vorgaben des Bildungsministeriums stecken den grundsätzlichen Rahmen für die Lernziele in den Teilrahmenplänen (TRP) der jeweiligen Fächer. Jedes Ziel erweitert die Kompetenz(en) des Kindes. Die Kultusministerkonferenz des Bundes hat zu erreichende, graduell differenzierte Grundkompetenzen festgelegt. Diese sind bis zum Ende des vierten Schuljahres zu erreichen. Die Bewertungen der Kinder in den Zeugnissen und im Rahmen der Empfehlung für die weiterführende Schule sind hierdurch angelegt und im Rahmen der Gesamtkonferenz unserer Schule festgelgt. Schüler-Eltern-Lehrkraftgespräche finden regelmäßig in freier und verpflichtender Form statt. Das gibt Transparenz und Orientierung.

Somit ist der Unterricht an unserer Schule leistungsorientiert. Bewertete, normative Leistungen sine ein Baustein. Es gibt - gemäß der Vorgaben auch genügend bewertungsfreie Zeiträume, in denen die Kinder sich in den einzelnen Fachbereichen entwickeln und bilden können. Dabei spielen eigene Lernwege und Themen eine besondere Rolle.

Allein und gemeinsam Lernen stehen jeden Tag an, die Kinder lernen eigenverantwortliches Lernen. Die Lehrkräfte stehen immer an der Seite der Kinder und begleiten sie.

Besondere Beachtung finden im Unterricht:

    • die Förderung der Lesekompetenz … Lesemotivation, Sinnerfassung, angemessener Vortrag  
    • die Förderung der Rechtschreibkompetenz … Aufbau des verbindlichen Grundwortschatzes, Training individueller Schwerpunkte, Training der Fachwörter.
    • die Förderung mathematischer Kompetenzen … individuelle Rechenwege und Strategien, Ablösung vom zählenden Rechnen, sicheres, begründetes Erlernen vereinfachender Rechenverfahren, Verständnis und konsequentes Nutzen der mathematischen grund- und Fachbegriffe.
    • die Förderung von Fachwissen … allgemein und individuell, als Transferleistungen.
    • die Förderung von Selbstbewusstsein und Sicherheit … jedes Kind kann etwas, es wird begleitet, jedes Kind hält Referate unter Einbeziehung aller Medien als Vortrag vor der Klasse.
    • die Förderung individueller Kompetenzen … ausgehend vom Kind selbst und seinen Möglichkeiten.
    • die Förderung in kultureller Hinsicht … jährliche Teilnahme an den Konzerten der Südwestfälischen Philharmonie in musikpädagogischem Rahmen (hier Klassenstufen drei und vier), jährlicher Theater- oder Kinobesuch aller Kinder der Schule
    • der Schutz vor (sexuellem/gewaltbezogenem) Missbrauch, beschrieben in einem entsprechenden Konzept, das seit Anfang 2026 für alle Beteiligten Personen an der Schule verpflichtend ist.

Alle genannten Schwerpunkte sind fächerübergreifend angesiedelt. Es werden analoge und digitale Medien genutzt, die umfangreich zur Verfügung stehen. Ferner ergänzen individuell erstellte Programme (analog und digital) die Erweiterungen und Sicherungen einzelner Kompetenzen.

Alles steht unter dem Dach des zielorientierten und selbst erreichten Lernerfolges. Auf diesem kann nach Abschluss oder Abgang von der Grundschule aufgebaut werden.

Außerschulische Lernorte stehen in vielerlei Hinsicht zur Verfügung und werden aktiv genutzt. Sie beziehen alle Fächer und alle möglichen Themen umfassend ein. Neben den Lernerfolgen stehen natürlich auch Spaß und Freude an der Sache und dem miteinander Erleben im Zentrum.

Digitaler Unterricht ist zu jeder Zeit möglich. So kann auch im Krankheitsfall Teilnahme ermöglicht werden.

 

Öffnungszeiten

 07:00 h bis 08:00 h     Frühbetreuung*

07:45 h                                Öffnung des Gebäudes für alle Kinder

08:00 h bis 12:00 h      Unterricht alle Klassen

                          12:00 h      Unterrichtsende Klassen 1 (täglich) und 2 (montags, mittwochs, freitags)

                          12:00 h       Beginn der Mittag-Betreuung

                          12:30 h        HA-Betreuung, 30 min (bis 13.00 h) - Klassen 1 und 2

                          13:00 h        Unterrichtsende Klassen 3 und 4 (alle Tage), Kla. 2 (dienst., donners.)

                           13:00 h       Mittag-Betreuung

                           13:00 h        HA-Betreuung, 30 min (bis 13.30 h) - Klassen (2), 3 und 4

                  ... bis 15:00 h        Betreuungszeit (Abholungszeit bestimmen die Sorge-/Erziehungsber.)

 

Eltern finden ihre Kinder ...

Betreutes Frühstück

Täglich ist für die Kinder eine gemeinsame (!) Frühstückspause eingerichtet.  Selbst mitgebrachte Brote, Obst, Gemüse und Getränke können verzehrt werden. Dafür ist eine Zeit von 15 min gegeben. Auch die Lehrkräfte können in dieser Zeit frühstücken.

Wir achten auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung. In besonderen Fällen sprechen wir die Sorge- und Erziehungsberechtigten konkret an. Natürlich gibt es keine Verbote, wir hoffen auf Einsicht und Unterstützung. 

Die Mitnahme von Speisen oder Getränken in die Hofpausen ist nicht erlaubt (nur in begründeten Ausnahmefällen).

Schwimmen

Im gesamten vierten Schuljahr wird der Sportunterricht durch die Fahrten zum Schwimmbad in Wissen gestaltet. Diese erfolgen ein Mal pro Woche. Die Kinder lernen den Umgang mit Wasser, Gefahren und Regeln, das (sichere) Schwimmen. Abzeichen können im Rahmen des Unterrichtes  offiziell erworben werden.

Teilhabe an Kultur

Wir legen Wert darauf, dass die Kinder unserer Schule an kulturellen Veranstaltungen teilhaben können. Aktuell fahren wir mit allen Klassen ein Mal im Jahr zu einer Kinoveranstaltung. Die Klassenstufen drei und vier besuchen das jährliche Konzert der Südwestfälischen Philharmonie zu Siegen in der stadthalle Betzdorf. - Beide Veranstaltungen werden vom Förderverein der Schule unterstützt.

Betreuung

 

 

* Fester Bestandteil des schulischen Zusammenhangs ist die vom Schulträger organisierte Betreuung. Das Angebot beginnt morgens um 7.00 h und wird ab 8.00 h mit dem Unterrichtsbeginn unterbrochen. Nach Unterrichtsende für die Erst- und Zweitklässler um 12.00 h startet die Betreuung wieder. Die Dritt- und Viertklässler kommen ab 13.00 h dazu. Zwischen 12.30 h und 13.30 h besteht die Möglichkeit, die Hausaufgaben unter Aufsicht und ggf. Hilfestellungen in einer gesonderten Räumlichkeit in Ruhe anzufertigen. Mit der Entlassung der letzten Kinder um 15.00 h endet die Betreuung. Im Durchschnitt nehmen +/- 30 Kinder teil. Alle Betreuungszeiten sind flexibel wählbar und werden durch die Eltern festgelegt. Insgesamt können die Kinder an unserer Schule also über die Dauer von 8 Zeitstunden betreut werden, was einem Ganztagsangebot gleichkommt. Zur Betreuung sind vom Schulträger vier Personen beschäftigt. - Die monatlichen Kosten betragen € 35,- und sind von den Eltern gegenüber dem Träger der Maßnahme zu entrichten. Genaueres erfahren Sie dort. Ein Mittagessen kann zur Zeit nicht angeboten werden.   

Fördern & Fordern
  • Lesekompetenz … Lesemotivation, Sinnerfassung, angemessener Vortrag ... wir lesen vor und lassen vorlesen -täglich ... eigene Bücher lesen oder Bücherausleihen aus der Schulbücherei in den Lesezeiten und auch zuhause
  • Rechtschreibkompetenz … Aufbau des verbindlichen Grundwortschatzes, Training individueller Schwerpunkte, Training von Fachwörtern ... Regeln selbst finden, diskutieren, formulieren, notieren, kommunizieren ... eigenständige Klärung schwieriger Stellen durch Nutzung von Hilfsmitteln
  • mathematische Kompetenzen … individuelle Rechenwege und Strategien entdecken, beschreiben, vergleichen, kommunizieren, anwenden ... Transfers eigenständig leisten ... Knobelaufgaben ... 
  • Fachwissen… entdecken, erweitern, kommunizieren, darstellen - allgemein und individuell, als Transferleistungen ... Referate verfassen und halten
  • Selbstbewusstsein und Sicherheit … "Ich kann etwas, auch ohne Hilfe" ... (eigene) Interessen entdecken, sich mit einem Sachverhalt intensiver beschäftigen, Informationen zusammentragen, ordnen, darstellen, kommunizieren, selbst Lösungen finden, in und vor einer Gruppe sprechen, argumentieren, widersprechen, diskutieren, ausprobieren, aus Fehlern lernen ...
  • individuelle Kompetenzen … ausgehend vom Kind selbst und seinen Möglichkeiten - "Ich kann, ich will, ich mache !" ... unterwegs durch Themen und Inhalte ... entdecken ... ausprobieren 
  • kulturelle Inhalte … sich interessieren und öffnen für Eigenes, für Bekanntes, für Neues, für Unbekanntes, für Fremdes  ... Angebote entdecken und wahrnehmen in der Klassen- und Schulgemeinschaft, gemeinsam erleben, sich darüber austauschen, Interessen und Gefallen finden, sich bewusst (selbst) entscheiden
  • Umfeld wahrnehmen ... andere Menschen, besonders Kinder, wahrnehmen, achten, respektieren, schwierige Situationen erkennen und Strategien zur Lösung entwickeln, kennen, sicher anwenden, Hilfe holen ...  Gefahren erkennen, handeln ... Mobbing und  Missbrauch erkennen und sich zu verhalten wissen ...
Bewegung

 In erster Linie ist dafür das Fach Sport eingerichtet ... So die weit verbreitete Meinung. - Dem ist aber nicht so ! Während des Unterrichts und in den Hofpausen bewegen sich die Kinder viel - das ist sehr wichtig und hat einen hohen Stellenwert. 

Im Unterricht bewegen sich die Kinder bei der Bewältigung von Aufgaben nicht nur im Kopf, sondern auch im Raum. Für beide Varianten stehen viele Ideen bereit. Wenn nötig, werden kleine Bewegungspausen eingelegt. 

In den Hofpausen steht den Kindern ein umfangreiches Geräteangebot zur Verfügung: Spielplatz, Fahrgeräte, Lauf- und Hüpfangebote usw. Besonderer Wert ist hier auf eigenmotorische Fahrzeuge und Angebote gelegt. 

Schulbuchausleihe

Zu Beginn eines neuen Kalenderjahres werden alle Eltern der Schule, auch die der kommenden Erstklässler, zur Schulbuchausleihe informiert. Ab hier können bis etwa Mitte März die Anträge für die kostenlose Schulbuchausleihe (dann alle Werke) unter bestimmten Bedingungen gestellt werden.

Im Frühling eines Kalenderjahres werden die Schulbuchlisten für das folgende Schuljahr erstellt. Die Listen des aktuellen Schuljahres geben einen wesentlichen Anhaltspunkt, sind jedoch nicht für das folgende Jahr verpflichtend. Ab Mitte Mai sind die Listen dann verfügbar und werden über das Portal der Schulbuchausleihe RP den registrierten Benutzenden zur Verfügung gestellt. Hier auf unserer Homepage werden die Listen dann ebenfalls veröffentlicht. Bitte beachten Sie in jeder Liste die ergänzenden Hinweise, damit Sie die richtige Kombination der Lerngruppen bestellen können.

Die Schulbuchausleihe in RP beinhaltet Werke, die als Buch ausgewiesen sind. Arbeitshefte und andere Verbrauchsmaterialien können nicht entliehen werden. Für das erste Schuljahr beachten Sie bei uns bitte, dass eine kostenpflichtige Ausleihe nicht möglich ist, wir verwenden nur Verbrauchsmaterialien.

Ab etwa Mitte Mai bis Mitte Juni können sie die entgeltliche Ausleihe der Schulbücher beauftragen. Alle Eltern und Sorgeberechtigten erhalten dazu vorher entsprechende Informationen. Sie brauchen nach der Registrierung nichts weiter tun und werden zu gegebener Zeit über die Termine informiert. Die Ausleihkosten betragen in der Regel 1/3 des Ladenpreises, selten 1/6 (z. B. Wörterbuch). Die Werke sind drei (bzw. sechs) Jahre im Umlauf. Bei umfangreichen Beschädigungen haften die Eltern bzw. Sorgeberechtigten durch Ersatz des Werkes (Kaufpreiserstattung). Die Einforderung des jeweiligen Ausleihbetrages erfolgt in der Regel Anfang November eines Jahres per Einzugsverfahren.

Schulbuchlisten

Die Schulbuchlisten der jeweiligen Jahrgangstufen für das kommende Schuljahr veröffentlichen wir hier ab etwa Mitte Mai des laufenden Schuljahres. Die passende Liste für Ihr Kind finden Sie dann hier als Download. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise zur Zusammenstellung der Werke für Ihren Einkauf. Das ist durch Zugehörigkeit zu Lerngruppen geregelt. Sie werden dazu immer vorab informiert. Bei Fragen melden Sie sich bitte vor Beauftragung ...

Wenn Sie beabsichtigen, gebrauchte Bücher zu erwerben, dann achten Sie bitte unbedingt auf die korrekte ISBN-Nummer ! 

Schulbuchliste der Jahrgangstufe  1

   Schulbuchliste der Jahrgangstufe 2

      Schulbuchliste der Jahrgangstufe 3

         Schulbuchliste der Jahrgangstufe 4

Materiallisten

Neben den Büchern und Arbeitsheften benötigen die Kinder zusätzliche Materialien. Die entsprechenden Listen werden etwa zwei Wochen vor Beginn der Sommerferien hier aufgeführt ...

Materialliste Jahrgangstufe 1

    Materialliste Jahrgangstufe 2

        Materialliste Jahrgangstufe 3

            Materialliste Jahrgangstufe 4

 

Bitte achten Sie im Laufe des Schuljahres immer darauf, dass verbrauchte Materialien nachgekauft werden. Beschriften Sie alle Materialien mit dem Namen Ihres Kindes.   -   Zeichenblöcke für die Jahrgangstufe 1 werden uns durch Sponsoring zur Verfügung gestellt und müssen nicht angeschafft werden ! Das ist erst ab Jahrgangstufe 2 nötig ...

Leistungsbewertung

rechtliche Grundlagen

geregelt in der "Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vom 10. Oktober 2008 in der Fassung vom 6. Juni 2024"   -   § 33 ff

Leistungen 

§ 33, (2) Leistungsfeststellung und  -beurteilung erfolgen gemäß § 25 Abs. 1 SchulG in pädagogischer Verantwortung der Lehrkräfte. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler sind als Schritte und Resultate im Lernprozess zu sehen 

Überprüfungen

§ 33, (3) Bei Leistungsfeststellungen und  -beurteilungen sind je nach Eigenart des Faches vielfältige mündliche, schriftliche und praktische Arbeitsformen zugrunde zu legen, wie Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Erzählen und Berichten, mündliche oder schriftliche Überprüfungen, schriftliche Übungen zur Sicherung der Ergebnisse einzelner Unterrichtsstunden, schriftliche Leistungsnachweise, praktische Arbeiten im künstlerisch-musischen und technischen Bereich sowie Lern- und Leistungsergebnisse im Sport. 

§ 34, (1) Leistungen werden nach dem Grad des Erreichens von Lernanforderungen beurteilt. Die Beurteilung berücksichtigt den individuellen Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler, ihre Leistungsbereitschaft und auch die Lerngruppe, in der die Leistung erbracht wird.

 § 34,  (2) In den Klassenstufen 1 und 2 werden die Leistungen in verbaler Form bewertet. In den Klassenstufen 3 und 4 werden die Leistungen nach dem sechsstufigen Notensystem bewertet.

Leistungsnachweise

§ 36, (1) Schriftliche Überprüfungen in allen Klassenstufen und schriftliche Leistungsnachweise in den Klassenstufen 3 und 4 dienen der punktuellen Leistungsfeststellung.

§ 36, (2) Schriftliche Überprüfungen beziehen sich nur auf die Inhalte der laufenden Unterrichtseinheit und sollen nicht länger als 15 Minuten dauern. Sie werden in den Klassenstufen 1 und 2 nur in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachunterricht geschrieben. Schriftliche Überprüfungen in den Klassenstufen 3 und 4 erfolgen nicht in den Fächern Deutsch und Mathematik.

§ 36, (3) In den Klassenstufen 3 und 4 werden schriftliche Leistungsnachweise in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Sie sind entsprechend dem Fortgang des Lernprozesses gleichmäßig auf das Schuljahr zu verteilen.

§ 36, (4) Die Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise je Schuljahr beträgt

- im Fach Deutsch acht (in den Teilbereichen „Richtig schreiben“, „Texte verfassen“, „Sprache untersuchen“ und „Lesen, Auseinandersetzung mit Texten und Medien“ je zwei)

- im Fach Mathematik beträgt die Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise je Schuljahr vier. Die mathematischen Teilbereiche sind angemessen zu berücksichtigen. 

Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten

§ 43, (1) Die Beurteilung des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens (§ 39 Abs. 3 bis 5) erfolgt aufgrund der Vorschläge der einzelnen Lehrkräfte durch die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung. (2) Die Beurteilung stützt sich vor allem auf die längerfristige Beobachtung des Lern- und Arbeitsverhaltens. Hierzu gehören Beobachtungen darüber, wie Lerninhalte erfasst, Gelerntes behalten und wiedergegeben werden kann und wie Aufgaben und Problemstellungen selbstständig oder gemeinsam mit anderen gelöst werden. Ebenso sollen Beobachtungen über Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise, Konzentrationsvermögen, Ausdauer und Lerninteressen in die Beurteilung einfließen. (3) Bei der Beurteilung des Sozialverhaltens sind die Eigenart der Schülerinnen und Schüler, ihr Alter und Entwicklungsstand und allgemein anerkannte Verhaltensregeln zu beachten, die für das Zusammenleben und gemeinsame Lernen in der Gruppe notwendig sind, wie Rücksichtnahme und Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und Zuverlässigkeit oder das Einhalten vereinbarter Regeln und Ordnungen. Auch Reaktionen auf Lob, Kritik oder Ermahnung und das Bemühen, Verhalten gegebenenfalls zu ändern, können berücksichtigt werden. Das Bemühen der Schülerinnen und Schüler, das Schul- und Klassenleben mitzugestalten, ist besonders zu würdigen. 

Noten

In den Klassenstufen 3 und 4 werden die Leistungen nach dem sechsstufigen Notensystem bewertet:

sehr gut (1) = in besonderem Maße entsprechend

gut (2) = den Anforderungen voll entsprechend 

befriedigend (3) = im Allgemeinen den  Anforderungen entsprechend 

ausreichend (4) = Mängel aufweisend, aber im Ganzen den Anforderungen noch entsprechend

mangelhaft (5) = entspricht den Anforderungen noch nicht

ungenügend (6) = entspricht den Anforderungen nicht und lässt kaum kaum Grundkenntnisse erkennen oder absichtliche Leistungsverweigerung  

erfolgreicher Abschluss der Grundschule

§ 46 (1) Schülerinnen und Schüler haben die Grundschule erfolgreich abgeschlossen, wenn sie im Jahreszeugnis der Klassenstufe 4 ...

1. in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht mindestens die Note „ausreichend“ oder nur in einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ haben oder

2. in Deutsch und Sachunterricht oder in Mathematik und Sachunterricht die Noten „mangelhaft“ haben, sofern sie diese Noten ausgleichen können. Ein Ausgleich ist möglich: a) durch die Note „gut“ in Deutsch oder Mathematik und die Note „befriedigend“ in zwei anderen Fächern oder b) durch die Note „befriedigend“ in Deutsch oder Mathematik und die Note „gut“ in zwei anderen Fächern.

(2) Für die Feststellung des erfolgreichen Besuchs der Grundschule gilt § 28 Abs. 5 entsprechend.

(3) Kann nach insgesamt sechs Schuljahren der erfolgreiche Besuch der Grundschule von der Klassenkonferenz nicht festgestellt werden, entscheidet die Schulbehörde über den weiteren Bildungsweg. 

 [In der Regel gehen die Kinder ohne eine Empfehlung zur nächsten Schulart. In diesem Fall ist immer die ansässige Realschule plus zur Aufnahme verpflichtet (Schulbezirk-Regelung).] 

 

Ist abzusehen, dass ein Kind das Jahresziel nicht erreichen wird, werden die Eltern frühzeitig in einem gesonderten SEL-G informiert. Möglich sind ein Beschluss der Klassenkonferenz über den Verbleib in Klassenstufe oder die Abstimmung über einen Antrag der Eltern auf freiwilliges Zurücktreten des Kindes im laufenden Schuljahr . - Die Klassenkonferenz entscheidet immer.

Stellt sich heraus, dass ein Kind ein besonderen Förderbedarf hat, kann dies auf Antrag der Schule im Einvernehmen mit den Eltern erfolgen. Dem gehen mehrere Beratungsgespräche voran. - Das Ergebnis der Testung wird den Eltern vorgestellt; diese entscheiden immer über den weiteren Schulweg.

 

 

 

Zeugnisse

Die gesetzlichen Bestimmungen hierzu finden sich in der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen in RP in der jeweils gültigen Fassung. Die Paragraphen 38 bis 44 geben hierzu Auskunft.

Die Zeugnisse zum Halbjahr werden im Rahmen eines Schüler-Eltern-Lehrkraft-Gespräches (SEL-G) erläutert und mit dem darin erstellten und unterschriebenen Protokoll am Zeugnisausgabetag übergeben.

In Klassenstufe 1 ist kein Halbjahreszeugnis zu verfassen; wir bieten das freiwillige SEL-G für alle an.

In Klassenstufe 2 ist kein Halbjahreszeugnis zu verfassen, das SEL-G ist verpflichtend und ersetzt das Halbjahreszeugnis.

In den Klassenstufen 3 und 4 erfolgt ein verpflichtendes SEL-G. Die Kinder bekommen am Ausgabetag der Zeugnisse ein Notenzeugnis mit einer Übersicht über die erreichten Kompetenzen in gradueller Abstufung. Die Kinder der Klassenstufe 4 erhalten eine Empfehlung für die weiterführende Schule, wenn ein erfolgreicher Abschluss der Grundschule am Ende des Schuljahres zu erwarten ist. es erfolgt ein Empfehlungsgespräch im Rahmen eines SEL-G. Die Vorschläge von Kind, Eltern und Klassenleitung werden protokolliert. die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz in nicht-öffentlicher Sitzung.

Kinder, die aus besonderen Gründen die Schule verlassen - im laufenden Schuljahr oder zum Jahresende -, erhalten ein Abgangszeugnis.

Ist abzusehen, dass ein Kind das Jahresziel nicht erreichen wird, werden die Eltern frühzeitig in einem gesonderten SEL-G informiert. Möglich sind ein Beschluss der Klassenkonferenz über den Verbleib in Klassenstufe oder die Abstimmung über einen Antrag der Eltern auf freiwilliges Zurücktreten des Kindes im laufenden Schuljahr . - Die Klassenkonferenz entscheidet immer.

Ferien und andere Tage

Die Zeiten ohne Unterricht (Ferien) im Verlauf eines Schuljahres werden durch das Land RP vorgegeben. Neben den gewohnten Ferien gibt es auch sechs (6) sog. bewegliche Ferientage, die jede Schule selbst festlegen kann. Die Gesamtkonferenz (bestehend aus SchulElternBeirat, Lehrkräften, Schulleitung) entscheidet dazu. Die folgenden Termine gelten für den Zeitraum Sommer 2026 bis Sommer 2027 und geben jeweils den ersten und letzten Tag an:

Sommerferien (vor Beginn des neuen Schuljahres) - bis zum 07.08.2026 -  wir starten wieder am 10.08.

Herbstferien vom 05.10.2026 bis zum 16.10.2026 -  wir starten wieder  am 19.10.

Weihnachtsferien vom 23.12.2026 bis zum 08.01.2027 -  wir starten wieder  am 11.01.

bewegliche Ferientage Karneval vom 04.02.2027 (Altweiber) bis zum 09.02.2027 (Veilchendienstag)   -    wir starten wieder am 10.02.   

Osterferien vom 22.03.2027 bis zum 02.04.2027 - wir starten wieder am 05.04.

beweglicher Ferientag nach Himmelfahrt (06.05.2027) am Freitag, 07.05.2027   

beweglicher Ferientag nach Fronleichnam (27.05.2027) am Freitag, 28.05.2027   

Sommerferien vom 28.06.2027 (bis zum 06.08.2027)   -   wir starten wieder  am 09.08.2027

... gesetzliche Feiertage während der Unterrichtsphasen, an denen kein Unterricht stattfindet:

03.10.   Tag der deutschen Einheit

01.11.     Allerheiligen

01.01.     Neujahr 

01.05.   Maifeiertag

17.05.2027   Pfingst-Montag

vor der Einschulung

Anmeldung der im übernächsten Schuljahr schulpflichtigen Kinder:                          Februar 

Mittwoch der ersten Schulwoche im Schuljahr zuvor;                                          Elternabend, 19.00 h, Schule

Februar des Kalenderjahres der Einschulung:                                   Registrierung im Messenger

Mai des Kalenderjahres der Einschulung:                                                                erster, zweiter und dritter Mittwoch - 9:00 - 11:00 h - die Kinder kommen in die Schule mit Frühstück und Mäppchen

Mittwoch in der Woche vor den Sommerferien:                                                    19:00 h - Elternabend, Schule

Gesetze Schule RP

Für rechtliche Fragen in Bezug auf die Grundschulen in Rheinland-Pfalz (RP) finden sich Informationen auf dem Bildungsserver des Landes. Wir bieten hier Links an, die wir aus rechtlichen Gründen nicht verlinken. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass externe Links auf eigene Gefahr der nutzenden Person aufgesucht werden.   -   Tipp: Kopieren des Links und Einfügen in den genutzten Browser.

Rechtsgrundlagen allgemein

https://bildung.rlp.de/grundschule/rechtsgrundlagen

Schulgesetz Rheinland-Pfalz

https://bm.rlp.de/fileadmin/09/Publikationen/Publikationen_BM/Dateien_Publikationen/BM_Schulgesetz_2020_mit_Einlegeblatt.pdf

 Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen in Rheinland-Pfalz 

https://bildung.rlp.de/fileadmin/user_upload/grundschule.bildung.rlp.de/Rechtsgrundlagen/Schulordnung_fuer_die_oeffentlichen_Grundschulen-2024.pdf

Schulfächer 

https://bildung.rlp.de/grundschule/fortbildung-und-beratung

Schulqualität

https://bildung.rlp.de/fileadmin/user_upload/ors.bildung.rlp.de/Broschuere_ORS_2017_WEB.pdf

zuständige Schulaufsicht

Aufsichts- und Dienstleistungs-Direktion (ADD) - Referat 33 / Herr Kötting - Ferdinand-Sauerbruch-Straße 17 - 56073 Koblenz     -     unsere Schulnummer: 14428

 

 

Über unsere Schule

Allgemein

Wir sind eine öffentliche Grundschule des Bundeslandes Rheinland-Pfalz in Form der verpflichtenden Halbtagsschule mit Betreuungszeiten vor und nach dem Unterricht.

Trägerin unserer Schule ist die Verbandsgemeinde Wissen im Kreis Altenkirchen (Oberkreis).

Die Schule wird aktuell von etwa 85 Kindern aus den Ortsgemeinden Katzwinkel, Hövels und Mittelhof besucht.

Etwas mehr als die Hälfte der Kinder kommen fußläufig zur Schule, die anderen werden mit Bussen des Linienverkehrs und des Individualverkehrs gebracht und abgeholt.

Die Stufe 1 ist zweizügig, die Stufen 2, 3 und 4 sind einzügig. Die Klassengrößen umfassen rund 16 Kinder pro Klasse.

Das Team der Barbara(Grund)Schule.Katzwinkel besteht aus 7 Lehrkräften, einer SchulSozialArbeiterin, einer Sekretärin, einem Hausmeister und vier Mitarbeiterinnen in der Betreuung.

 

Der Name der Schule

Unsere Schule trägt den Namen der Schutzpatronin der Bergleute. Der Ort ist mit der Bergbautradition eng verbunden. In den Jahren von 1836 bis 1963 wurde hier in bis zu vier Schächten Erz abgebaut. Die Sohle lag bei einer Tiefe von bis zu rund 1.000 m. Die Anlage des Schaustollens mit einem Fotoblick über mehrere hundert Meter in einen Stollen bietet zudem noch eine Zugmaschine und eine Lore. Die Bergleute verließen sich auf den Schutz der Heiligen Barbara. Und so wurde der Name der Heiligen auch für die Schule genutzt. 

 Die Legende von Barbara

Barbara lebte etwa 300 nach Christus. Da sie aus Sicht ihres Vaters sehr schön und klug war, brachte der sie in einen extra erbauten Turm, sperrte sie dort ein. Viele Männer wollten sie heiraten, doch Barbara lehnte immer ab. Sie wurde unterrichtet und kam so zum christlichen Glauben. Darüber war der Vater alles andere als erfreut. Aus Verärgerung und Wut wollte er sie töten lassen. Barbara gelang die Flucht auf einen abgelegenen Felsen, doch sie wurde verraten und gefangen genommen. Ein Richter beschloss ließ sie foltern.  Doch Barbara blieb dem Glauben treu. Der Richter beschloss das Todesurteil. Das vollstreckte der Vater selbst.

Die Legende erzählt, dass Barbara in ein Gefängnis kam. Auf dem Weg dorthin verfing sich ein Kirschzweig am Stoff ihres Kleides. Den umsorgte sie in ihrem Gefängnis. Genau an dem Tag, als  an Barbara die Todesstrafe vollzogen werden sollte, blühte der Zweig.  - Am 04. Dezember gedenken wir der Frau.

Ihr Vater soll nach der Vollstreckung des Todesurteils vom Blitz erschlagen worden sein. 

 Im späten Mittelalter wurde Barbara als Heilige der Kirche in vielen Gebieten verehrt. Dazu zählten auch Bergbaugebiete. So wurde Barbara fast automatisch deren Schutzheilige. Vielfach wurde am Barbaratag noch vor der Arbeitsaufnahme eine Andacht zu Ehren von Barbara gehalten.

Neben den Arbeitern des Bergbaus - wegen der Flucht auf den Felsen - tragen auch andere Berufsgruppen den Namen der Schutzpatronin: *Artillerie (Streitkräfte), *Feuerwerker - wegen des Blitzes (Zielgenauigkeit)   ...   *Architekten, *Bauarbeiter, *Glöckner, *Glockengießer, *Türmer - wegen des Turmes   ...   es gibt weitere Berufsgruppen, doch die werden hier nicht alle aufgeführt ...

Historie der Schule zu Katzwinkel

Die Ortschroniken weisen einige Daten und Ereignisse zur hiesigen Schule auf. Hier ist eine kurze, unvollständige Wiedergabe. Seit der Gründung bis zum Ende der nationalsozialistischen Herrschaft 1945 stehen politische Anlässe und Ereignisse als prägend im Ablauf der Schulzeit. Bemerkenswert ist, dass die Schule mit Kindern und Lehrern zu Maßnahmen herangezogen wurde. Viele Jahre waren aber auch von Armut und Not geprägt.

 

1836 bis 1963     

Betrieb der Grube in Katzwinkel

vor 1883     

Kinder besuchen die Schule in Elkhausen

1870/1871   

Krieg zwischen Deutschland und Frankreich

10. Mai 1883

Eröffnung der Schule durch den königlichen Kreisschulinspektor

 

Frühjahr 1906

Erkrankungen an Diphterie mit Schulschließung für zwei Wochen

 

28.Okrober 1910

Geburtstag seiner Majestät Kaiser und König - wird gefeiert

 

7. Mai 1911

Verfügung des königlichen Kreisschulinspektors: Aus den zum 3. Mai eingereichten Berichte ersehe ich mit Befremden, daß die Lehrer in Katzwinkel die Klasseneinteilung der Schule ohne Vorwissen und Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde geändert haben. Es ist das nicht zulässig.

 

11. März 1913

Begehung der Jahrhundertfeier der Erhebung Preußens

 

17. Juni 1913

Begehung des 25jährigen Regierungsjubiläums des Kaisers

 

27. Januar 1914

Feier des Geburtstags Sr. Majestät des Kaisers – in einem Lokal

 

1914 bis 1918

Erster Weltkrieg

 

27. Januar 1915

Feier des Geburtstags Sr. Majestät des Kaisers – wegen des Krieges in der Schule

 

27. August 1915

Sammlung von Weideröschen durch die Kinder unter Aufsicht der Lehrer zur Bereitung von Jutefasern

 

3. September 1915

Sammlung der restlichen Ähren auf den Feldern unter Aufsicht der Lehrer

 

6. bis 13. Dezember 1915

Mission durch die Jesuiten in Elkhausen – Unterrichtsbeginn erst um 10.00 h

 

1. Juni 1916

Unterrichtsfrei wegen Siegesfeier

 

25. Oktober 1916

Einsammeln von Bucheckern durch die Schulkinder, Schulurlaub für einzelne Schüler

 

8. Februar 1917

Schulschließung wegen Kohlemangels

 

5. März 1918

Schulschließung auf Kaiserliche Verfügung wegen Friedensunterzeichnung mit Russland

 

8. März 1918

Einheitsschuhe für die Kinder ausgegeben

ab Februar 1921 bis hin Juni 1926

immer wieder Speisungen für die Kinder

21. Mai 1924 25 Kinder der Schule werden acht Wochen lang täglich gespeist – nahmen fast alle zu

 

15. August 1928 / 17. September 1929

Teilnahme an den Reichsjugendwettkämpfen

 

13. März 1930 bis 31. Mai 1930

Speisung schwacher Kinder mit 1/3 l Milch und einem Einback täglich

 

11. November 1932

erste Martinsfeier im Ort – organisiert von der Schule

 

30. Januar 1937

Feierstunde „Ein Jahr Deutsches Reich“ unter Hitler

 

… Fortsetzung folgt …

 

 

 

 

 

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Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
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Auftragsverarbeitung , keine Datenübertragung ins Nicht-EU-Ausland
Für den Fall, dass wir bestimmte Teile der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auslagern ("Auftragsverarbeitung"), verpflichten wir den Auftragsverarbeiter vertraglich dazu, personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Anforderungen der Datenschutzgesetze zu verwenden und den Schutz der Rechte der betroffenen Person zu gewährleisten.
Eine Datenübertragung an Stellen oder Personen außerhalb der EU findet nicht statt und ist nicht geplant.